Warum sind Online-Shops betroffen?
Das BFSG erfasst "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr". Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit definiert das so: Es geht um den Abschluss eines Verbrauchervertrages - zum Beispiel der Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung über eine Website.
Konkret bedeutet das: Sobald ein Verbraucher auf Ihrer Website etwas kaufen, buchen oder bestellen kann, fallen Sie unter das BFSG. Das gilt seit dem 28. Juni 2025.
Welche Shops sind ausgenommen?
Kleinstunternehmen
Shops von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Das bestätigt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Aber: Wenn ein Kleinstunternehmen BFSG-erfasste Produkte (Computer, Smartphones, E-Book-Reader, Router) in den Verkehr bringt, gilt die Ausnahme für diese Produkte nicht. Die Anforderungen an die Produkte selbst bleiben bestehen.
Reines B2B
Shops die ausschließlich an Geschäftskunden verkaufen (kein Endverbraucher-Zugang) fallen laut Bundesfachstelle nicht unter das BFSG. Entscheidend ist das Wort "ausschließlich" - ein Shop der theoretisch auch von Verbrauchern genutzt werden könnte, ist nicht sicher ausgenommen.
Was muss im Shop barrierefrei sein?
Das BFSG verweist auf die EN 301 549, die technisch auf WCAG 2.1/2.2 AA basiert. Für einen Online-Shop bedeutet das: Der gesamte Kaufprozess muss barrierefrei sein - nicht nur die Startseite, sondern jeder Schritt bis zur Bestellbestätigung.
Produktseiten
- Produktbilder mit beschreibenden Alt-Texten
- Produktbeschreibungen in verständlicher Sprache
- Preise klar erkennbar (nicht nur durch Farbe hervorgehoben)
- Varianten-Auswahl (Größe, Farbe) per Tastatur bedienbar
- In den Warenkorb-Button klar beschriftet und erreichbar
Warenkorb
- Artikelübersicht als Tabelle mit korrekter Semantik
- Mengenänderung per Tastatur möglich
- Artikel entfernen mit verständlicher Beschriftung (nicht nur ein X-Symbol)
- Zwischensumme und Gesamtsumme für Screenreader lesbar
Checkout
- Formulare mit sichtbaren Labels und verständlichen Fehlermeldungen
- Pflichtfelder klar gekennzeichnet
- Adressdaten mit korrekten
autocomplete-Attributen - Zahlungsarten per Tastatur auswählbar
- Bestellübersicht vor dem Kauf vollständig zugänglich
- Keine erneute Eingabe bereits eingegebener Daten (WCAG 3.3.7 Redundant Entry)
Bestellbestätigung
- Bestätigung auf der Website und per E-Mail
- Bestellnummer und Zusammenfassung als Text, nicht als Bild
Häufige Probleme in Online-Shops
Die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler treten in Shops besonders oft auf:
- Produktbilder ohne Alt-Text - bei hunderten Produkten oft vergessen
- Filter und Sortierung nur per Maus bedienbar
- Cookie-Banner die den gesamten Shop blockieren und per Tastatur nicht schließbar sind
- Slider und Karussells ohne Pause-Button und Tastatursteuerung
- Dynamisch nachgeladene Inhalte (Infinite Scroll) die Screenreader nicht erkennen
- Captchas ohne barrierefreie Alternative im Checkout
- Zahlungs-Widgets von Drittanbietern die selbst nicht barrierefrei sind
Was droht bei Verstößen?
Die Marktüberwachung liegt bei den Bundesländern. Zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle, die in Magdeburg aufgebaut wurde. Bei Verstößen kann die Behörde laut IHK München:
- Zur Herstellung der Konformität auffordern
- Fristen setzen
- Bußgelder verhängen
- Im schlimmsten Fall den Betrieb des Shops untersagen
Zusätzlich besteht das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände.
Erste Schritte für Shop-Betreiber
- Prüfen Sie Ihre Betroffenheit: Verkaufen Sie an Verbraucher? Sind Sie kein Kleinstunternehmen? Dann sind Sie betroffen.
- Testen Sie Ihren Shop: Nutzen Sie unsere Checkliste und die Prüftools. Gehen Sie den kompletten Bestellprozess durch - per Tastatur, ohne Maus.
- Priorisieren Sie: Beginnen Sie mit dem Checkout - der ist rechtlich am kritischsten. Dann Produktseiten, dann Navigation.
- Dokumentieren Sie: Erstellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung die den aktuellen Stand und geplante Verbesserungen beschreibt.
- Bleiben Sie dran: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jedes neue Produkt, jede Änderung am Checkout muss die Standards einhalten.
Shop-Check in 10 Minuten
Prüfen Sie Ihren Online-Shop auf die wichtigsten Barrierefreiheits-Grundlagen.
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