Warum sind Online-Shops betroffen?

Das BFSG erfasst "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr". Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit definiert das so: Es geht um den Abschluss eines Verbrauchervertrages - zum Beispiel der Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung über eine Website.

Konkret bedeutet das: Sobald ein Verbraucher auf Ihrer Website etwas kaufen, buchen oder bestellen kann, fallen Sie unter das BFSG. Das gilt seit dem 28. Juni 2025.

Zusatzpflicht für Shops: Gemäß § 19 der BFSG-Verordnung müssen Online-Shops zusätzlich Informationen zur Barrierefreiheit der zum Verkauf stehenden Produkte bereitstellen, sofern diese Informationen vom Hersteller oder Importeur geliefert werden (Quelle: bfsg-gesetz.de).

Welche Shops sind ausgenommen?

Kleinstunternehmen

Shops von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Das bestätigt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Aber: Wenn ein Kleinstunternehmen BFSG-erfasste Produkte (Computer, Smartphones, E-Book-Reader, Router) in den Verkehr bringt, gilt die Ausnahme für diese Produkte nicht. Die Anforderungen an die Produkte selbst bleiben bestehen.

Reines B2B

Shops die ausschließlich an Geschäftskunden verkaufen (kein Endverbraucher-Zugang) fallen laut Bundesfachstelle nicht unter das BFSG. Entscheidend ist das Wort "ausschließlich" - ein Shop der theoretisch auch von Verbrauchern genutzt werden könnte, ist nicht sicher ausgenommen.

Was muss im Shop barrierefrei sein?

Das BFSG verweist auf die EN 301 549, die technisch auf WCAG 2.1/2.2 AA basiert. Für einen Online-Shop bedeutet das: Der gesamte Kaufprozess muss barrierefrei sein - nicht nur die Startseite, sondern jeder Schritt bis zur Bestellbestätigung.

Produktseiten

Warenkorb

Checkout

Bestellbestätigung

Der ganze Prozess zählt: WCAG-Konformität gilt für vollständige Prozesse. Wenn eine einzelne Seite im Checkout nicht barrierefrei ist, ist der gesamte Bestellprozess nicht konform - auch wenn alle anderen Seiten perfekt sind.

Häufige Probleme in Online-Shops

Die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler treten in Shops besonders oft auf:

Was droht bei Verstößen?

Die Marktüberwachung liegt bei den Bundesländern. Zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle, die in Magdeburg aufgebaut wurde. Bei Verstößen kann die Behörde laut IHK München:

  1. Zur Herstellung der Konformität auffordern
  2. Fristen setzen
  3. Bußgelder verhängen
  4. Im schlimmsten Fall den Betrieb des Shops untersagen

Zusätzlich besteht das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände.

Erste Schritte für Shop-Betreiber

  1. Prüfen Sie Ihre Betroffenheit: Verkaufen Sie an Verbraucher? Sind Sie kein Kleinstunternehmen? Dann sind Sie betroffen.
  2. Testen Sie Ihren Shop: Nutzen Sie unsere Checkliste und die Prüftools. Gehen Sie den kompletten Bestellprozess durch - per Tastatur, ohne Maus.
  3. Priorisieren Sie: Beginnen Sie mit dem Checkout - der ist rechtlich am kritischsten. Dann Produktseiten, dann Navigation.
  4. Dokumentieren Sie: Erstellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung die den aktuellen Stand und geplante Verbesserungen beschreibt.
  5. Bleiben Sie dran: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jedes neue Produkt, jede Änderung am Checkout muss die Standards einhalten.
Keine Rechtsberatung: Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen über die aktuelle Rechtslage (Stand Mai 2026). Die Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, der IHK München und des BFSG-Informationsportals. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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