Welche Pflichten haben Kommunen?

Kommunen fallen als öffentliche Stellen unter die BITV 2.0 und die jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze. Die Pflicht zur Barrierefreiheit gilt seit der Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie 2016/2102 (Quelle: aktion-barrierefrei.org).

Das betrifft:

Was fordert die BITV 2.0 zusätzlich?

Im Vergleich zum BFSG für private Unternehmen fordert die BITV 2.0 für öffentliche Stellen drei zusätzliche Dinge:

1. Leichte Sprache

Auf der Startseite und den wichtigsten Navigationsseiten müssen Erläuterungen in Leichter Sprache bereitgestellt werden. Das umfasst mindestens: Was bietet die Website? Wie navigiert man? Wie erreicht man die Verwaltung?

2. Deutsche Gebärdensprache

Die wesentlichen Inhalte müssen auch als Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS) verfügbar sein. Das betrifft die gleichen Bereiche wie die Leichte Sprache.

3. Barrierefreiheitserklärung mit Feedback-Mechanismus

Kommunen müssen eine Barrierefreiheitserklärung nach EU-Muster veröffentlichen. Diese muss einen Feedback-Mechanismus enthalten, über den Bürger Barrieren melden können, sowie einen Verweis auf das Schlichtungsverfahren.

Typische Probleme bei kommunalen Websites

Wer prüft kommunale Websites?

Die Überwachung erfolgt durch die Überwachungsstellen der Bundesländer. Diese führen regelmäßig Stichprobenprüfungen durch - sowohl vereinfachte als auch vertiefte Tests. Die Ergebnisse werden veröffentlicht (Quelle: BIK für alle).

Wenn Bürger auf Barrieren stoßen und die Kommune nicht reagiert, können sie sich an die Schlichtungsstelle des jeweiligen Bundeslandes wenden.

Erste Schritte für Kommunen

  1. Ist-Zustand prüfen: Nutzen Sie unsere Checkliste für eine erste Einschätzung. Für eine vertiefte Prüfung empfiehlt sich der BIK BITV-Test.
  2. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Nach dem Muster der Bundesfachstelle. Auch wenn die Website noch nicht vollständig barrierefrei ist - die Erklärung dokumentiert den Stand und die geplanten Maßnahmen.
  3. Feedback-Kanal einrichten: E-Mail-Adresse oder Formular für Barriere-Meldungen.
  4. PDFs prüfen: Veröffentlichte Dokumente auf PDF-Barrierefreiheit testen.
  5. Leichte Sprache und DGS planen: Mindestens für Startseite und Navigation.
  6. Redaktion schulen: Neue Inhalte müssen von Anfang an barrierefrei erstellt werden - Alt-Texte, Überschriften-Struktur, verständliche Sprache.
Keine Rechtsberatung: Dieser Artikel informiert über die allgemeinen Anforderungen an kommunale Websites (Stand Mai 2026). Die konkreten Pflichten richten sich nach dem jeweiligen Landesgleichstellungsgesetz und können abweichen. Quellen: Bundesfachstelle Barrierefreiheit, BIK für alle.

Kommunale Website prüfen

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