Was ist die BITV 2.0?
Die BITV 2.0 ist eine deutsche Rechtsverordnung auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Sie setzt die EU-Webseitenrichtlinie 2016/2102 um und verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten (Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit).
Die Bundesländer haben eigene Gleichstellungsgesetze und Verordnungen, die sich an der BITV 2.0 orientieren. Im Ergebnis sind auch Landes- und Kommunalbehörden, Hochschulen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen verpflichtet.
BITV 2.0 vs. BFSG: Die Unterschiede
BITV 2.0 und BFSG regeln beide digitale Barrierefreiheit, richten sich aber an unterschiedliche Adressaten und haben unterschiedliche Anforderungen (Quelle: bfsg-testen.de):
| Merkmal | BITV 2.0 | BFSG |
|---|---|---|
| Adressaten | Öffentliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen) | Private Unternehmen mit Verbraucherdienstleistungen |
| Rechtsgrundlage | BGG + EU-Richtlinie 2016/2102 | EAA (EU-Richtlinie 2019/882) |
| Technischer Standard | EN 301 549 / WCAG | EN 301 549 / WCAG |
| Leichte Sprache | Pflicht (Startseite + Navigationsseiten) | Nicht vorgeschrieben |
| Gebärdensprache | Pflicht (Videos für wesentliche Inhalte) | Nicht vorgeschrieben |
| Barrierefreiheitserklärung | Pflicht nach EU-Muster | Informationspflicht nach § 14 |
| Feedback-Mechanismus | Pflicht | Nicht ausdrücklich vorgeschrieben |
| Schlichtungsverfahren | Verweis auf Schlichtungsstelle (§ 16 BGG) | Marktüberwachung + Bußgelder |
| Gilt seit | 2019 (neue Fassung) | 28. Juni 2025 |
Was fordert die BITV 2.0 konkret?
Technische Barrierefreiheit
Alle Websites und Apps müssen die Anforderungen der EN 301 549 erfüllen. Für Web-Inhalte bedeutet das: WCAG 2.1 Stufe AA (die aktualisierte Norm wird auf WCAG 2.2 verweisen). Das umfasst alle Punkte die auch das BFSG fordert - Farbkontraste, Alt-Texte, Tastaturnavigation, Formularbeschriftung und mehr.
Leichte Sprache
Öffentliche Stellen des Bundes müssen auf der Startseite und den Navigationsseiten Erläuterungen in Leichter Sprache bereitstellen. Das betrifft mindestens Informationen über den Inhalt der Website, die Navigation und die wichtigsten Kontaktmöglichkeiten.
Deutsche Gebärdensprache
Wesentliche Inhalte müssen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) als Video verfügbar sein. Das betrifft die gleichen Bereiche wie die Leichte Sprache - Startseite, Navigation, Kontakt.
Barrierefreiheitserklärung
Jede öffentliche Stelle muss eine Barrierefreiheitserklärung nach dem EU-Muster veröffentlichen. Sie muss den Stand der Barrierefreiheit dokumentieren, bekannte Einschränkungen benennen und einen Feedback-Mechanismus sowie einen Verweis auf das Schlichtungsverfahren enthalten.
Barrierefreie Dokumente
Auch veröffentlichte Dokumente (PDFs, Office-Dateien) müssen barrierefrei sein. Die Anforderungen an barrierefreie PDFs richten sich nach dem PDF/UA-Standard.
Wer prüft die Einhaltung?
Die Überwachung erfolgt durch die Überwachungsstellen der Länder und auf Bundesebene durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Es gibt regelmäßige Stichprobenprüfungen nach einer EU-einheitlichen Methodik. Der etablierte Prüfstandard in Deutschland ist der BIK BITV-Test mit 98 Prüfschritten.
Wenn Nutzer auf Barrieren stoßen und die Stelle nicht reagiert, können sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Erste Schritte für öffentliche Stellen
- Ist-Zustand prüfen: Nutzen Sie unsere Checkliste und die Prüftools für eine erste Einschätzung
- Barrierefreiheitserklärung erstellen: Nach dem Muster der Bundesfachstelle
- Feedback-Kanal einrichten: Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen
- Leichte Sprache und DGS planen: Für Startseite und Navigation
- Dokumente prüfen: Veröffentlichte PDFs auf Barrierefreiheit testen
Website-Check für öffentliche Stellen
Prüfen Sie Ihre Website auf die technischen WCAG-Grundlagen.
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