Was ist die BITV 2.0?

Die BITV 2.0 ist eine deutsche Rechtsverordnung auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Sie setzt die EU-Webseitenrichtlinie 2016/2102 um und verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten (Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit).

Die Bundesländer haben eigene Gleichstellungsgesetze und Verordnungen, die sich an der BITV 2.0 orientieren. Im Ergebnis sind auch Landes- und Kommunalbehörden, Hochschulen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen verpflichtet.

BITV 2.0 vs. BFSG: Die Unterschiede

BITV 2.0 und BFSG regeln beide digitale Barrierefreiheit, richten sich aber an unterschiedliche Adressaten und haben unterschiedliche Anforderungen (Quelle: bfsg-testen.de):

MerkmalBITV 2.0BFSG
AdressatenÖffentliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen)Private Unternehmen mit Verbraucherdienstleistungen
RechtsgrundlageBGG + EU-Richtlinie 2016/2102EAA (EU-Richtlinie 2019/882)
Technischer StandardEN 301 549 / WCAGEN 301 549 / WCAG
Leichte SprachePflicht (Startseite + Navigationsseiten)Nicht vorgeschrieben
GebärdensprachePflicht (Videos für wesentliche Inhalte)Nicht vorgeschrieben
BarrierefreiheitserklärungPflicht nach EU-MusterInformationspflicht nach § 14
Feedback-MechanismusPflichtNicht ausdrücklich vorgeschrieben
SchlichtungsverfahrenVerweis auf Schlichtungsstelle (§ 16 BGG)Marktüberwachung + Bußgelder
Gilt seit2019 (neue Fassung)28. Juni 2025
Gemeinsamer Nenner: Beide Regelwerke basieren technisch auf denselben Standards - der EN 301 549 und der WCAG. Wer die WCAG 2.2 Stufe AA erfüllt, ist in beiden Systemen auf der sicheren Seite. Der Unterschied liegt in den zusätzlichen Anforderungen (Leichte Sprache, Gebärdensprache) und im Durchsetzungsmechanismus.

Was fordert die BITV 2.0 konkret?

Technische Barrierefreiheit

Alle Websites und Apps müssen die Anforderungen der EN 301 549 erfüllen. Für Web-Inhalte bedeutet das: WCAG 2.1 Stufe AA (die aktualisierte Norm wird auf WCAG 2.2 verweisen). Das umfasst alle Punkte die auch das BFSG fordert - Farbkontraste, Alt-Texte, Tastaturnavigation, Formularbeschriftung und mehr.

Leichte Sprache

Öffentliche Stellen des Bundes müssen auf der Startseite und den Navigationsseiten Erläuterungen in Leichter Sprache bereitstellen. Das betrifft mindestens Informationen über den Inhalt der Website, die Navigation und die wichtigsten Kontaktmöglichkeiten.

Deutsche Gebärdensprache

Wesentliche Inhalte müssen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) als Video verfügbar sein. Das betrifft die gleichen Bereiche wie die Leichte Sprache - Startseite, Navigation, Kontakt.

Barrierefreiheitserklärung

Jede öffentliche Stelle muss eine Barrierefreiheitserklärung nach dem EU-Muster veröffentlichen. Sie muss den Stand der Barrierefreiheit dokumentieren, bekannte Einschränkungen benennen und einen Feedback-Mechanismus sowie einen Verweis auf das Schlichtungsverfahren enthalten.

Barrierefreie Dokumente

Auch veröffentlichte Dokumente (PDFs, Office-Dateien) müssen barrierefrei sein. Die Anforderungen an barrierefreie PDFs richten sich nach dem PDF/UA-Standard.

Wer prüft die Einhaltung?

Die Überwachung erfolgt durch die Überwachungsstellen der Länder und auf Bundesebene durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Es gibt regelmäßige Stichprobenprüfungen nach einer EU-einheitlichen Methodik. Der etablierte Prüfstandard in Deutschland ist der BIK BITV-Test mit 98 Prüfschritten.

Wenn Nutzer auf Barrieren stoßen und die Stelle nicht reagiert, können sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.

Erste Schritte für öffentliche Stellen

  1. Ist-Zustand prüfen: Nutzen Sie unsere Checkliste und die Prüftools für eine erste Einschätzung
  2. Barrierefreiheitserklärung erstellen: Nach dem Muster der Bundesfachstelle
  3. Feedback-Kanal einrichten: Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen
  4. Leichte Sprache und DGS planen: Für Startseite und Navigation
  5. Dokumente prüfen: Veröffentlichte PDFs auf Barrierefreiheit testen
Keine Rechtsberatung: Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen über die BITV 2.0 (Stand Mai 2026). Die Inhalte basieren auf Informationen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Er ersetzt keine rechtliche Beratung - insbesondere die Landesregelungen können abweichen.

Website-Check für öffentliche Stellen

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