Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung (auch: Erklärung zur Barrierefreiheit, Accessibility Statement) ist ein Dokument auf Ihrer Website, das drei Dinge festhält:

  1. Welchen Standard Sie anstreben (z.B. WCAG 2.2 AA)
  2. Welche Bereiche Ihrer Website barrierefrei sind - und welche nicht
  3. Wie Nutzer Barrieren melden können

Die Erklärung wird typischerweise im Footer verlinkt - neben Impressum und Datenschutzerklärung.

Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?

Pflicht für öffentliche Stellen

Für Websites und Apps von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden ist die Barrierefreiheitserklärung gesetzlich vorgeschrieben. Die Grundlage bildet die BITV 2.0 in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2016/2102. Diese Erklärung muss nach einem vorgegebenen Muster erstellt werden und einen Feedback-Mechanismus sowie einen Verweis auf das Schlichtungsverfahren enthalten.

Empfohlen für BFSG-pflichtige Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt für private Unternehmen keine Barrierefreiheitserklärung im engeren Sinne vor. Allerdings verlangt § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG, dass Informationen zur Barrierefreiheit der angebotenen Dienstleistungen bereitgestellt werden (Quelle: bfsg-gesetz.de).

In der Praxis bedeutet das: Eine Barrierefreiheitserklärung ist die sauberste Art, diese Informationspflicht zu erfüllen. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit empfiehlt sie ausdrücklich.

Sinnvoll für alle anderen

Auch wenn Ihre Website nicht unter das BFSG fällt: Eine Barrierefreiheitserklärung zeigt, dass Sie sich mit dem Thema beschäftigen. Das schafft Vertrauen bei Nutzern, Kunden und Geschäftspartnern. Sie können unseren Barrierefreiheits-Check nutzen und das Ergebnis direkt in Ihrer Erklärung dokumentieren.

Was muss in der Erklärung stehen?

Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nachdem, ob Sie eine öffentliche Stelle oder ein privates Unternehmen sind. Die folgenden Punkte orientieren sich an den Empfehlungen der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt und der Bundesfachstelle:

Mindestinhalte

Zusätzlich für öffentliche Stellen

Wichtig: Die Barrierefreiheitserklärung muss selbst barrierefrei sein. Verwenden Sie klare Sprache, ausreichend Kontrast und eine gut auffindbare Position auf Ihrer Website.

Vorlage: So könnte Ihre Erklärung aussehen

Die folgende Vorlage können Sie als Ausgangspunkt verwenden. Passen Sie die Inhalte an Ihre Website an. Die Vorlage richtet sich an private Unternehmen - öffentliche Stellen sollten die offizielle Mustererklärung des Bundes verwenden.

<h1>Erklärung zur Barrierefreiheit</h1>

<p>[Firmenname] ist bemüht, die Website [domain.de]
barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns
dabei an den Web Content Accessibility Guidelines
(WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA.</p>

<h2>Stand der Barrierefreiheit</h2>
<p>Diese Website wurde am [Datum] geprüft.
Die Prüfung umfasste eine Selbstbewertung
anhand der WCAG 2.2 Kriterien.
Ergebnis: [X] von 23 Prüfpunkten bestanden.</p>

<h2>Bekannte Einschränkungen</h2>
<p>Folgende Bereiche sind noch nicht
vollständig barrierefrei:</p>
<ul>
  <li>[Bereich und Begründung]</li>
  <li>[Bereich und Begründung]</li>
</ul>
<p>Wir arbeiten an der Behebung dieser
Einschränkungen.</p>

<h2>Barriere melden</h2>
<p>Sie haben eine Barriere auf unserer Website
gefunden? Bitte kontaktieren Sie uns:</p>
<p>E-Mail: [adresse@domain.de]<br>
Telefon: [Nummer]</p>
<p>Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren
zeitnah zu beheben.</p>

<p><em>Diese Erklärung wurde am [Datum]
erstellt.</em></p>

Erklärung mit unserem Check erstellen

Unser Barrierefreiheits-Check prüft 15 manuelle und 8 automatische Punkte. Das Ergebnis erhalten Sie als Zertifikat, das Sie direkt in Ihrer Barrierefreiheitserklärung verwenden können:

  1. Führen Sie den Barrierefreiheits-Check durch
  2. Laden Sie das Zertifikat herunter
  3. Binden Sie es in Ihre Barrierefreiheitserklärung ein
  4. Ergänzen Sie die bekannten Einschränkungen und Ihren Kontakt

Das Zertifikat dokumentiert den Prüfzeitpunkt und die Ergebnisse. Es ist kein vollständiger WCAG-Audit, aber ein belegbarer Nachweis Ihrer Bemühungen.

Keine Rechtsberatung: Diese Seite informiert nach bestem Wissen über die aktuelle Rechtslage (Stand Mai 2026). Die Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und des BFSG-Informationsportals. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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